Was kostet mich eine erste Beratung?
Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel 190,- € zzgl. MwSt., derzeit also insgesamt 226,10 €.
Was kostet es, wenn der Rechtsanwalt für mich gegenüber Dritten tätig wird ?
Auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erhält der Rechtsanwalt eine sogenannte Geschäftsgebühr, wenn er z.B. Anspruchsschreiben verfasst. Diese Gebühr steigt mit der Bedeutung und Schwierigkeit der Sache.
Für bestimmte Fälle, z.B. außergerichtliche Beratung, sehen wir Honorarvereinbarungen vor.
Sollten Sie rechtschutzversichert sein, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob und in welcher Höhe sie die Kosten übernimmt.
Sollten die erforderlichen Mittel zur Begleichung der Honorarrechnung nicht verfügbar sein, kann Beratungshilfe, bzw. wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, Prozesskostenhilfe bei dem örtlich zuständigen Gericht beantragt werden. Wird der Antrag positiv beschieden, beträgt der Eigenanteil des Mandanten 10,- €.

